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BEWERTUNG VON
LANDWIRTSCHAFTLICHEN FLÄCHEN UND IMMOBILIEN |
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Landwirtschaftliche
Flächen Hierzu zählen Acker-, Kulturland und
forstwirtschaftliche Flächen. Unterschieden werden hierbei die reinen und die besonderen Flächen der Land- u. Forstwirtschaft. Allgemein gilt,
dass es sich bei beiden um entsprechend genutzte oder nutzbare Flächen
handelt. Mithin kommt es auf eine tatsächlich ausgeübte land- oder
forstwirtschaftliche Nutzung nicht an, es bedarf aber deren Zulässigkeit. Als reine
Flächen betrachtet man land- bzw. forstwirtschaftliche Flächen ohne
anderweitige Eignungen. Sie entsprechen dem so genannten innerlandwirtschaftlichen
Verkehrswert. Dass heißt, dass diese Flächen in absehbarer Zeit nur zu land-
u. forstwirtschaftlichen Zwecken dienen werden. Als besondere
Flächen betrachtet man land- bzw. forstwirtschaftliche Flächen mit
anderweitigen Eignungen. Sie entsprechen dem so genannten außerlandwirtschaftlichen
Verkehrswert. Zum einen, müssen sich diese Flächen in ihrer besonderen
Eigenschaft auch für außerlandwirt- und forstwirtschaftliche Nutzungen
eignen, zum anderen muss für den gewöhnlichen Geschäftsverkehr einen
dahingehende Nachfrage bestehen. Beide Voraussetzungen müssen kumulativ(1
erfüllt sein. Landwirtschaftliche
Immobilien Gebäude der Land- u. Forstwirtschaft
bedürfen wie in allen Bewertungen besonderer Aufmerksamkeit. Auch hier muss
eine Unterscheidung nach Nutzungen getroffen werden. Grob, kann man diese
bereits in Wohn- und Wirtschaftsgebäude vornehmen, wobei man weiterhin
vertiefend die Wirtschaftsgebäude gem. ihrer Nutzung unterteilen kann. Auch
hier hat die Bewertung wie zu allen Anlässen abhängig vom Einzelfall zu
erfolgen. Eine generelle Aussage ist hierzu häufig nicht anwendbar, da dieser
Typus von Bewertungsobjekten häufig mit einer Vielzahl von wertbeeinflussenden
Umständen behaftet ist. |
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(1 |
[an]häufend |
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