BEWERTUNG VON LANDWIRTSCHAFTLICHEN FLÄCHEN UND IMMOBILIEN

 

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Landwirtschaftliche Flächen

 

Hierzu zählen Acker-, Kulturland und forstwirtschaftliche Flächen. Unterschieden werden hierbei die reinen und die besonderen Flächen der Land- u. Forstwirtschaft. Allgemein gilt, dass es sich bei beiden um entsprechend genutzte oder nutzbare Flächen handelt. Mithin kommt es auf eine tatsächlich ausgeübte land- oder forstwirtschaftliche Nutzung nicht an, es bedarf aber deren Zulässigkeit.

 

Als reine Flächen betrachtet man land- bzw. forstwirtschaftliche Flächen ohne anderweitige Eignungen. Sie entsprechen dem so genannten innerlandwirtschaftlichen Verkehrswert. Dass heißt, dass diese Flächen in absehbarer Zeit nur zu land- u. forstwirtschaftlichen Zwecken dienen werden.

 

Als besondere Flächen betrachtet man land- bzw. forstwirtschaftliche Flächen mit anderweitigen Eignungen. Sie entsprechen dem so genannten außerlandwirtschaftlichen Verkehrswert. Zum einen, müssen sich diese Flächen in ihrer besonderen Eigenschaft auch für außerlandwirt- und forstwirtschaftliche Nutzungen eignen, zum anderen muss für den gewöhnlichen Geschäftsverkehr einen dahingehende Nachfrage bestehen. Beide Voraussetzungen müssen kumulativ(1 erfüllt sein.

 

 

Landwirtschaftliche Immobilien

 

Gebäude der Land- u. Forstwirtschaft bedürfen wie in allen Bewertungen besonderer Aufmerksamkeit. Auch hier muss eine Unterscheidung nach Nutzungen getroffen werden. Grob, kann man diese bereits in Wohn- und Wirtschaftsgebäude vornehmen, wobei man weiterhin vertiefend die Wirtschaftsgebäude gem. ihrer Nutzung unterteilen kann. Auch hier hat die Bewertung wie zu allen Anlässen abhängig vom Einzelfall zu erfolgen. Eine generelle Aussage ist hierzu häufig nicht anwendbar, da dieser Typus von Bewertungsobjekten häufig mit einer Vielzahl von wertbeeinflussenden Umständen behaftet ist.

 

 

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