BEWERTUNG VON WOHNUNGS- UND TEILEIGENTUM

 

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Wohnungs- u. Teileigentum

 

Bei Wohnungs- und Teileigentum spricht man von auch von Sondereigentum.

 

Als Wohnungseigentum versteht man in aller Regel Eigentumswohnungen. Hierbei handelt es sich um das Sondereigentum an einer Wohnung sowie den Mieteigentumsanteilen an dem gemeinschaftlichen Eigentum zu dem es gehört. Als Miet- bzw. Miteigentum betrachtet man z.B. Treppenhäuser, Flure, allgemeine Nebenräume, etc.. Jede Wohnung besitzt ein eigenes Wohnungsgrundbuch. Es kann nur gemeinsam mit dem Mieteigentum, zu dem es gehört, veräußert und belastet werden. Wohnungseigentum wird im Regelfall unter Berücksichtigung von Vergleichspreisen bewertet.

 

Von Teileigentum spricht man bei nicht zu Wohnzwecken dienenden Räumen eines Gebäudes, z.B. Ladenlokalen, Büros, etc., und dem Miteigentumsanteilen an dem gemeinschaftlichen Eigentum. Auch hier gilt für jedes Teileigentum wird grundsätzlich ein besonderes Grundbuchblatt angelegt und kann ebenfalls nur gemeinsam mit dem Miteigentum, zu dem es gehört, veräußert und belastet werden. Hier werden für gewöhnlich keine Vergleichspreise zur Ermittlung genutzt. Auf Grund der meist Rendite bringenden Eigenschaften von Teileigentum wird hierzu das Ertragswertverfahren in Verbindung mit einem stützenden Verfahren zur Bewertung herangezogen.

 

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