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BEWERTUNG VON WOHNUNGS-
UND TEILEIGENTUM |
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Wohnungs-
u. Teileigentum Bei Wohnungs- und Teileigentum spricht man
von auch von Sondereigentum. Als Wohnungseigentum
versteht man in aller Regel Eigentumswohnungen. Hierbei handelt es sich um
das Sondereigentum an einer Wohnung sowie den Mieteigentumsanteilen an dem
gemeinschaftlichen Eigentum zu dem es gehört. Als Miet- bzw. Miteigentum
betrachtet man z.B. Treppenhäuser, Flure, allgemeine Nebenräume, etc.. Jede
Wohnung besitzt ein eigenes Wohnungsgrundbuch. Es kann nur gemeinsam mit dem
Mieteigentum, zu dem es gehört, veräußert und belastet werden.
Wohnungseigentum wird im Regelfall unter Berücksichtigung von Vergleichspreisen
bewertet. Von Teileigentum
spricht man bei nicht zu Wohnzwecken dienenden Räumen eines Gebäudes, z.B.
Ladenlokalen, Büros, etc., und dem Miteigentumsanteilen an dem
gemeinschaftlichen Eigentum. Auch hier gilt für jedes Teileigentum wird
grundsätzlich ein besonderes Grundbuchblatt angelegt und kann ebenfalls nur
gemeinsam mit dem Miteigentum, zu dem es gehört, veräußert und belastet
werden. Hier werden für gewöhnlich keine Vergleichspreise zur Ermittlung
genutzt. Auf Grund der meist Rendite bringenden Eigenschaften von
Teileigentum wird hierzu das Ertragswertverfahren in Verbindung mit einem
stützenden Verfahren zur Bewertung herangezogen. |
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